GEMEINDE
BÖTTSTEIN
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AKTUELLE MITTEILUNGEN
Mit der «Tageskarte Gemeinde» wird den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Böttstein sowie der Nachbargemeinden ermöglicht, die öffentlichen Verkehrsmittel zu einem günstigen Preis zu nutzen. Die «Tageskarte Gemeinde» gilt in der 2. Klasse für das gesamte schweizerische Eisenbahnnetz, für Nahverkehrsmittel (Tram/Bus), auf Schiffslinien und vereinzelt auch für Privat- und Bergbahnen. Für die Benützung der Tageskarte ist kein zusätzliches Halbtaxabonnement erforderlich. Die einzelne Tageskarte ist unpersönlich und übertragbar und kann jeweils von einer Person benützt werden. Nach dem Gebrauch müssen die Karten nicht zurückgegeben werden. Pro Tag stehen 2 „Tageskarten Gemeinde“ zur Verfügung. Der Gemeinderat Böttstein erlässt folgende Richtlinien für den Verkauf und die Benützung von SBB-Tageskarten Gemeinde: Bezug der Tageskarte Die «Tageskarte Gemeinde» muss am Schalter der Finanzverwaltung zu den ordentlichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr, Donnerstag bis 18.30 Uhr) abgeholt und bar bezahlt werden. Termine ausserhalb der Schalterstunden können direkt in Absprache mit der Finanzverwaltung vereinbart werden. Zustellungen per Post sind nicht möglich. Preise Die Tageskarten kosten für Einwohner aus der Gemeinde Böttstein Fr. 35.00 und für Auswärtige Fr. 40.00 pro Karte. Reservationsbestimmungen Eine Reservation kann für höchstens 3 aufeinander folgende Tage vorgenommen werden. Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Reservationen können telefonisch (Telefon Nr. 056 269 12 30), am Schalter der Finanzverwaltung oder online per Internet vorgenommen werden. Die «Tageskarte Gemeinde» muss bei der Finanzverwaltung innert 6 Arbeitstagen nach erfolgter Reservation während den Öffnungszeiten bezogen und bezahlt werden. Provisorische Reservationen sind nicht möglich. Reservierte Tageskarten müssen abgeholt werden. Nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung gestellt. Der Umtausch von gekauften Tageskarten ist nicht möglich. Der Zwischenhandel ist untersagt.
Wünsche zum Jahreswechsel Wir stehen am Anfang eines neuen Jahres. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute, Glück und Gesundheit. Wir werden Sie auch 2012 mit unserem Mitteilungsblatt über Aktuelles, Wichtiges und Interessantes informieren und freuen uns, wenn unsere Publikationen Ihre Aufmerksamkeit finden.
Gemeindeversammlung Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2011 sind nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen.
Unentgeltliche Rechtsauskunft 2012 Der Aargauische Anwaltsverband erteilt in den Gemeinden Böttstein, Leuggern, Klingnau, Döttingen und Bad Zurzach unentgeltliche Rechtsauskünfte. Für die einzelnen Daten und Termine sei auf die Publikation im Internet sowie im Anschlagkasten beim Gemeindehaus verwiesen. Interessierte können bei der Gemeindekanzlei ein Merkblatt mit den verschiedenen Daten beziehen. Es werden kurze und kostenlose Auskünfte über rechtliche Fragen in allen Bereichen über eine Zeitdauer von max. 15 Minuten gegeben. Eingehendere juristische Beratungen sind im Rahmen dieser Rechtsauskunft nicht möglich.
Sirenentest 2012 Am Mittwoch, 1. Februar 2012, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in allen Gemeinden die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit aller stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner im Katastrophenfall und Notlagen oder im Fall eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentestes ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall sind Sie aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt „Alarmierung der Bevölkerung" auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuchs, ferner auf Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Sollten Sie den Alarm nicht hören, so melden Sie Ihre Feststellung der Gemeindekanzlei. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Dauerparkieren auf öffentlichem Grund / Bewilligungs- und Gebührenpflicht Das regelmässige nächtliche Parkieren von Motorfahrzeugen oder deren Anhänger auf öffentlichem Grund, öffentlichen Strassen oder öffentlichen Parkplätzen in der Gemeinde Böttstein ist bewilligungspflichtig. Bewilligungen (Parkkarten) sind bei der Finanzverwaltung Böttstein erhältlich und im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Die Finanzverwaltung erteilt gern weitere Auskünfte.
Trinkwasser, Wasserqualität Gemäss den Bestimmungen der Lebensmittelverordnung ist die Bevölkerung mindestens einmal jährlich über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Aufgrund der periodischen Wasseruntersuchungen kann festgestellt werden, dass die Gemeinde Böttstein über sehr gutes Trinkwasser verfügt. Im Zeitpunkt der Probenahme entsprachen alle Proben des vergangenen Jahres den hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen an Trinkwasser und waren in Ordnung. Der gesamte Wasserbedarf wird mit Grundwasser ab Grundwasserpumpwerk Kleindöttingen gefördert. Der Nitratgehalt bewegte sich im vergangenen Jahr im Bereich von 19 bis 23 mg/l. Der Toleranzwert beträgt 40 mg/l, das Qualitätsziel 25 mg/l. Die Wasserhärte liegt bei 27.7 französischen Härtegraden und ist als hart einzustufen.
Baubewilligungen haben erhalten:
Schulnachrichten
Skilager Etwa 45 Schüler der Ober- und Mittelstufe sowie 15 Begleitpersonen reisen vom Sonntag, 29.01. bis Samstag, 04.02.2012 nach Disentis ins Skilager. Die Lagerleitung freut sich über Spenden wie Konfitüre, Früchte, Gemüse und Desserts. Bis Freitag, 27.01.2012, nimmt der Lagerleiter, Thomas Brunner, Spenden gerne entgegen. (Telefon: 056 269 12 49).
Sportferien Die Sportferien dauern von Samstag, 28.01. bis Sonntag, 12.02.2012.
Wichtiges für die Agenda
Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.schule-boettstein.ch
Jobs - Regionalpolizei Zurzibiet Wir suchen zur Ergänzung unseres Teams Polizist/-in oder Aspirant/-in mit abgeschlossener Polizeiausbildung (BBT-Abschluss oder Zertifikat) oder die Bereitschaft, die Polizeischule in Hitzkirch zu besuchen. Wir bieten — Tolles Team mit motivierten Polizisten/innen — Abwechslungsreiche Tätigkeiten — Zeitgemässe Anstellungsbedingungen — 24 Gemeinden mit ca. 32'000 Einwohner — Ländliches Gebiet mit städtischem Flair — moderne Arbeitsplätze und Infrastruktur Wir erwarten — Teamfähigkeit — psychische und physische Belastbarkeit — Bereitschaft für die Leistung von Pikett- Nacht- und Wochenenddienst — Offenheit für Neues — Schweizer Bürgerrecht — Einwandfreien Leumund — Wohnsitznahme in der Region Interessiert? Dann bewerben Sie sich und senden ihre vollständigen Unterlagen mit Foto bitte bis zum 31. Januar 2012 an den Gemeinderat Klingnau, Herr Roland Suter, Gemeindeschreiber Stv, Postfach 28, 5313 Klingnau. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unverbindlich der Chef Regionalpolizei, Lt René Lippuner, unter 056 268 68 20. |