GEMEINDE  BÖTTSTEIN

                 Finanzen, ASVA-Zweigstelle
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Katharina Richner Abteilungsleiterin katharina.richner@boettstein.ch
056  269 12 28
Simon Gisin Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
Abteilungsleiter-StV
Leiter ASVA-Gemeindezweigstelle
simon.gisin@boettstein.ch
056  269 12 30


Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist für die vorschriftsgemässe Führung des Finanzhaushaltes, für die sichere Verwahrung der Gelder sowie für die rechtzeitige Ablage der Rechnungen, Kontrollen und Statistiken verantwortlich.
Sie führt die Buchhaltung der Einwohnergemeinde, der Ortsbürgergemeinde, der Eigenwirtschaftsbetriebe sowie der Regionalen Jugendarbeit unteres Aaretal/Kirchspiel.

Die Finanzverwaltung erstellt das Budget, die Jahresrechnung sowie den Finanzplan und ist für das Inkasso der Steuern und Gebühren zuständig. Im Weitern ist die Finanzverwaltung zuständig für den Verkauf von Streusalz und der Dauerparkier-Karten. Sie führt die Hundekontrolle und gibt die Hundemarken ab. Diese können via Online-Schalter "Hundekontrolle" bestellt werden.

 

Finanzkommission

Die Finanzkommission ist die Treuhänderin des Bürgers. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, welche durch das Volk gewählt werden. Zu den Aufgaben gehören die Stellungnahme zum Voranschlag, Prüfung der Jahresrechnung sowie die Behandlung von weiteren Geschäften, die in der Gemeindeordnung bezeichnet sind.

 

Formular- und Einzahlungsschein-Bestellung

Für die Bestellung von Formularen und Einzahlungsscheinen benützen Sie bitte direkt den Online-Schalter "Finanzen/SVA-Zweigstelle".

 

Gemeindezweigstelle der Aarg Sozialversicherungsanstalt SVA

Die SVA-Gemeindezweigstelle steht allen Einwohnern für Fragen im Zusammenhang mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung gern zur Verfügung. Die Zweigstelle ist zuständig für die Anmeldung von Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen sowie für weitere Anmeldungen zwecks Abrechnung von AHV-Beiträgen.

Bei der SVA-Zweigstelle können diverse Formulare und Merkblätter bezogen werden, beispielsweise für
- AHV-Renten
- Leistungen der IV, Hilfsmittel
- Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen
- AHV-Beiträge Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige

Die SVA-Zweigstelle ist auch zuständig für den Vollzug der Krankenkassen-Prämienverbilligung
(
Aktion jährlich, Anmeldung von März bis Mai für das Folgejahr).
 

Formularbestellung

Für die Bestellung von Formularen benützen Sie bitte direkt den Online-Schalter "Finanzen/SVA-Zweigstelle".


 

Links

Aarg. Sozialversicherungsanstalt   
SVA-Wegweiser, häufige Fragen zu AHV/IOV/EO

AHV-IV: Informationen des Bundes