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Entsprechend den Vorschriften der Luftreinhalteverordnung (LRV) sind Feuerungsanlagen (Öl/Gas) mindestens alle zwei Jahre einer amtlichen Rauchgaskontrolle zu unterziehen.

Innerhalb der Messperiode hat der Anlageeigentümer/Betreiber die Möglichkeit, selber zu entscheiden, ob er die Messung durch den amtlichen Kontrolleur der Gemeinde oder durch das Brennerservicegewerbe durchzuführen lassen will. Der ausführende Kontrolleur muss aber in jedem Fall auf der kantonalen Zulassungsliste aufgeführt sein.

Infos und Zulassungsliste unter;

https://www.ag.ch (Luftreinhaltung bei Feuerungen / Heizungen [suchen]

Messungen die durch das Servicegewerbe (Brennerservice) durchgeführt werden, sind durch den Brennermonteur mit einem Rapport und einer gültigen Feuerungskontrollvignette bis spätestens am 31. Dezember 2016 an Herrn Andreas Leutwyler, Neuwiese 4, 5305 Unterendingen oder an die Koordinationstelle Feuerungskontrolle des Kanton AG in Brugg zuzustellen.

Sofern kein entsprechender Rapport bis zu dem erwähnten Datum eingeht, wird ab Januar 2017 durch den zuständigen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, die gesetzlich vorgeschriebene Rauchgaskontrolle automatisch durchführen. Ab dem Zeitpunkt ist eine Messung durch das Servicegewerbe nicht mehr möglich.

Für die Rauchgaskontrollarbeiten des amtlichen Kontrolleuers gilt folgender Gebührentarif:
 
1-stufiger Brennbetrieb 

Barzahlung: Fr.84.00 (inkl.MwSt.)
mit Rechnung: Fr.90.70 (inkl.MwSt)

Die Feuerungskontrolle dient einer sauberen Luft und dem möglichst sparsamen Verbrauch fossiler Brennstoffe.

Bitte gewähren Sie dem Kontrolleur Zutritt zu den Heizungen. Besten Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Allfällige Fragen sind direkt an den zuständigen Feuerungskontrolleuer zu richten.

Feuerungskontrolleur:
Andreas Leutwyler
Neuwiese 4
5305 Unterendingen

Tel.  056 288 15 35
Fax  056 288 37 18

leutwyler.andreas@bluewin.ch

 

 

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Abgasmessung an Öl- und Gasfeuerungen / Messperiode 2016

Freitag, 28. Oktober 2016

Entsprechend den Vorschriften der Luftreinhalteverordnung (LRV) sind Feuerungsanlagen (Öl/Gas) mindestens alle zwei Jahre einer amtlichen Rauchgaskontrolle zu unterziehen.

Innerhalb der Messperiode hat der Anlageeigentümer/Betreiber die Möglichkeit, selber zu entscheiden, ob er die Messung durch den amtlichen Kontrolleur der Gemeinde oder durch das Brennerservicegewerbe durchzuführen lassen will. Der ausführende Kontrolleur muss aber in jedem Fall auf der kantonalen Zulassungsliste aufgeführt sein.

Infos und Zulassungsliste unter;

https://www.ag.ch (Luftreinhaltung bei Feuerungen / Heizungen [suchen]

Messungen die durch das Servicegewerbe (Brennerservice) durchgeführt werden, sind durch den Brennermonteur mit einem Rapport und einer gültigen Feuerungskontrollvignette bis spätestens am 31. Dezember 2016 an Herrn Andreas Leutwyler, Neuwiese 4, 5305 Unterendingen oder an die Koordinationstelle Feuerungskontrolle des Kanton AG in Brugg zuzustellen.

Sofern kein entsprechender Rapport bis zu dem erwähnten Datum eingeht, wird ab Januar 2017 durch den zuständigen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, die gesetzlich vorgeschriebene Rauchgaskontrolle automatisch durchführen. Ab dem Zeitpunkt ist eine Messung durch das Servicegewerbe nicht mehr möglich.

Für die Rauchgaskontrollarbeiten des amtlichen Kontrolleuers gilt folgender Gebührentarif:
 
1-stufiger Brennbetrieb 

Barzahlung: Fr.84.00 (inkl.MwSt.)
mit Rechnung: Fr.90.70 (inkl.MwSt)

Die Feuerungskontrolle dient einer sauberen Luft und dem möglichst sparsamen Verbrauch fossiler Brennstoffe.

Bitte gewähren Sie dem Kontrolleur Zutritt zu den Heizungen. Besten Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Allfällige Fragen sind direkt an den zuständigen Feuerungskontrolleuer zu richten.

Feuerungskontrolleur:
Andreas Leutwyler
Neuwiese 4
5305 Unterendingen

Tel.  056 288 15 35
Fax  056 288 37 18

leutwyler.andreas@bluewin.ch

 

 

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