Freitag, 6. Mai 2016
Ersatzwahl Mitglied der Finanzkommission
vom 5. Juni 2016 für den Rest der Amtsperiode 2014/2017; stille Wahl
Nachdem während der gemäss § 30 a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen keine weiteren Vorschläge eingereicht wurden, hat das Wahlbüro den Vorgeschlagenen, gestützt auf § 30 a Abs. 2 GPR, in stiller Wahl als gewählt erklärt.
- Lüscher Hans Rudolf, 1952, von Muhen AG, Birkenweg 2, Kleindöttingen
Wahlbeschwerden gemäss §§ 66 ff. GPR sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwer-degrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regie-rungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Böttstein, 4. Mai 2016 WAHLBÜRO BÖTTSTEIN