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Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 23.11.2016  in Form einer Medienmitteilung über die Aufhebung der SKN-Kurse für Hundehalter informiert (www.blv.admin.ch).

Die Kurse sind damit ab 1. Januar 2017 nicht mehr obligatorisch. Es hat verschiedene Rück-fragen gegeben, welche Auswirkungen dies auf Hundehalter hat, die den Hund vor der Auf-hebung der Kurspflicht erworben haben bzw. bis Ende 2016 noch erwerben werden. Folgen-de Punkte gelten nun:

• Die Kurspflicht ist ab  1. Januar 2017 aufgehoben (Theoretischer und Praktischer SKN-Kurs für Hundehaltende).

• Der Theoriekurs muss bei Hundekauf bis und mit 31.12.2016 VOR dem Kauf eines Hundes absolviert worden sein.

• Der Praxiskurs muss NACH dem Kauf des Hundes gemacht werden. Somit hat der Käufer ein Jahr Zeit um den Kurs zu machen. Da die SKN-Kurse ab Anfang 2017 nicht mehr obligatorisch sind, muss mit Hunden, welche 2016 angeschafft wurden, kein Kurs mehr absolviert werden.

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Handhabung Sachkundeausweis

Montag, 14. November 2016

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 23.11.2016  in Form einer Medienmitteilung über die Aufhebung der SKN-Kurse für Hundehalter informiert (www.blv.admin.ch).

Die Kurse sind damit ab 1. Januar 2017 nicht mehr obligatorisch. Es hat verschiedene Rück-fragen gegeben, welche Auswirkungen dies auf Hundehalter hat, die den Hund vor der Auf-hebung der Kurspflicht erworben haben bzw. bis Ende 2016 noch erwerben werden. Folgen-de Punkte gelten nun:

• Die Kurspflicht ist ab  1. Januar 2017 aufgehoben (Theoretischer und Praktischer SKN-Kurs für Hundehaltende).

• Der Theoriekurs muss bei Hundekauf bis und mit 31.12.2016 VOR dem Kauf eines Hundes absolviert worden sein.

• Der Praxiskurs muss NACH dem Kauf des Hundes gemacht werden. Somit hat der Käufer ein Jahr Zeit um den Kurs zu machen. Da die SKN-Kurse ab Anfang 2017 nicht mehr obligatorisch sind, muss mit Hunden, welche 2016 angeschafft wurden, kein Kurs mehr absolviert werden.

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