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Per 1. Januar 2016 wurde die bisherige Heimtierdatenbank ANIS durch die neue Datenbank AMICUS abgelöst. Die bestehenden Daten, die in ANIS hinterlegt waren, wurden automatisch in die neue Datenbank übertragen.

Wie und wo müssen sich NEUE Hundehalterinnen und Hundehalter registrieren?

Das Anmeldeverfahren für Hundehaltende wird in Zukunft zweistufig sein: Die Hundehaltenden müssen sich entweder vor oder kurz nach Anschaffung ihres ersten Hundes zuerst auf ihrer Wohngemeinde als Hundehalter registrieren lassen. Sobald die Gemeinde die Personendaten des Ersthundehalters in AMICUS registriert hat, kann dieser seinen Hund resp. seine Hunde beim Tierarzt registrieren lassen.
Nach der erfolgreichen Erfassung aller Daten, schickt die Datenbankbetreiberin Identitas AG dem Hundehalter eine Petcard zu. Die Dienstleistung wird wie bis anhin von den Tierärzten den Hundehaltenden weiterverrechnet.

Mutationen in AMICUS

Die Adressdaten der Person können künftig ausschliesslich von den Gemeinden mutiert werden. Die Hundehaltenden können weiterhin ihre Telefonnummer und die E-Mail-Adresse ändern sowie das Todesdatum des Hundes eintragen.

 

Flyer AMICUS

Weitere Infos unter: www.amicus.ch

 

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Hundekontrolle – Neue Datenbank AMICUS

Dienstag, 2. Februar 2016

Per 1. Januar 2016 wurde die bisherige Heimtierdatenbank ANIS durch die neue Datenbank AMICUS abgelöst. Die bestehenden Daten, die in ANIS hinterlegt waren, wurden automatisch in die neue Datenbank übertragen.

Wie und wo müssen sich NEUE Hundehalterinnen und Hundehalter registrieren?

Das Anmeldeverfahren für Hundehaltende wird in Zukunft zweistufig sein: Die Hundehaltenden müssen sich entweder vor oder kurz nach Anschaffung ihres ersten Hundes zuerst auf ihrer Wohngemeinde als Hundehalter registrieren lassen. Sobald die Gemeinde die Personendaten des Ersthundehalters in AMICUS registriert hat, kann dieser seinen Hund resp. seine Hunde beim Tierarzt registrieren lassen.
Nach der erfolgreichen Erfassung aller Daten, schickt die Datenbankbetreiberin Identitas AG dem Hundehalter eine Petcard zu. Die Dienstleistung wird wie bis anhin von den Tierärzten den Hundehaltenden weiterverrechnet.

Mutationen in AMICUS

Die Adressdaten der Person können künftig ausschliesslich von den Gemeinden mutiert werden. Die Hundehaltenden können weiterhin ihre Telefonnummer und die E-Mail-Adresse ändern sowie das Todesdatum des Hundes eintragen.

 

Flyer AMICUS

Weitere Infos unter: www.amicus.ch

 

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