array(44) { ["id"]=> string(4) "1005" ["pid"]=> string(1) "1" ["sorting"]=> string(5) "54272" ["tstamp"]=> string(10) "1542693300" ["published"]=> string(1) "1" ["name"]=> string(0) "" ["alias"]=> string(37) "information-praemienverbilligung-2018" ["title"]=> string(37) "Information Prämienverbilligung 2018" ["picture"]=> NULL ["date"]=> string(10) "1542693120" ["time"]=> string(10) "1542693128" ["teaser"]=> string(0) "" ["text"]=> string(1113) "

Information Prämienverbilligung 2018
Mit der Medienmitteilung vom 2. November 2018 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau informiert, dass der Einkommenssatz für die Berechnung der Prämienverbilligung 2018 von 18.5 % auf 17% gesenkt wurde. Der tiefere Einkommenssatz kann zu einem höheren oder neuen Anspruch auf Prämienverbilligung führen.
Was bedeutet das für Sie? Personen, welche die Prämienverbilligung 2018 bereits beantragt haben (Registration erfolgte im Jahr 2017), müssen nichts unternehmen. Die betroffenen Personen werden automatisch eine neue Verfügung inkl. Berechnung der SVA Aargau für die Prämienverbilligung 2018 erhalten.
Die Personen, welche sich noch nicht für die Prämienverbilligung 2018 registriert haben, jedoch neu in die Gruppe der anspruchsberechtigten Empfänger kommen, werden automatisch von der SVA Aargau einen Anmeldecode erhalten. Mit diesem Code müssen Sie sich bis am 31. Dezember 2018 registrieren.
Bei Fragen oder Unklarheiten bei der Registration können Sie sich gerne an die Gemeindezweigstelle wenden (056 269 12 28).

" ["pic_alt"]=> string(0) "" ["pic_description"]=> string(0) "" ["phone"]=> string(0) "" ["contactperson"]=> string(0) "" ["email"]=> string(0) "" ["url"]=> string(0) "" ["startdate"]=> string(10) "1542693128" ["starttime"]=> string(10) "1542693128" ["enddate"]=> string(10) "1542693128" ["endtime"]=> string(10) "1542693128" ["location"]=> string(0) "" ["files"]=> array(1) { [0]=> array(4) { ["id"]=> string(4) "1307" ["path"]=> string(57) "files/content/docs/aktuelles/2016/Inserat_Lehrstellen.pdf" ["extension"]=> string(3) "pdf" ["name"]=> string(23) "Inserat_Lehrstellen.pdf" } } ["street"]=> string(0) "" ["zip"]=> string(0) "" ["city"]=> string(0) "" ["instance_id"]=> string(0) "" ["file"]=> NULL ["manager_id"]=> string(0) "" ["deputy_id"]=> string(0) "" ["lastname"]=> string(0) "" ["firstname"]=> string(0) "" ["mobile"]=> string(0) "" ["staff_ids"]=> NULL ["gender"]=> string(0) "" ["manager_title"]=> string(0) "" ["deputy_title"]=> string(0) "" ["service_ids"]=> NULL ["ordering"]=> string(0) "" ["showonhome"]=> string(1) "1" ["publishto"]=> string(10) "1546297140" ["publishtostpage"]=> string(0) "" }

Information Prämienverbilligung 2018

Dienstag, 20. November 2018

Information Prämienverbilligung 2018
Mit der Medienmitteilung vom 2. November 2018 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau informiert, dass der Einkommenssatz für die Berechnung der Prämienverbilligung 2018 von 18.5 % auf 17% gesenkt wurde. Der tiefere Einkommenssatz kann zu einem höheren oder neuen Anspruch auf Prämienverbilligung führen.
Was bedeutet das für Sie? Personen, welche die Prämienverbilligung 2018 bereits beantragt haben (Registration erfolgte im Jahr 2017), müssen nichts unternehmen. Die betroffenen Personen werden automatisch eine neue Verfügung inkl. Berechnung der SVA Aargau für die Prämienverbilligung 2018 erhalten.
Die Personen, welche sich noch nicht für die Prämienverbilligung 2018 registriert haben, jedoch neu in die Gruppe der anspruchsberechtigten Empfänger kommen, werden automatisch von der SVA Aargau einen Anmeldecode erhalten. Mit diesem Code müssen Sie sich bis am 31. Dezember 2018 registrieren.
Bei Fragen oder Unklarheiten bei der Registration können Sie sich gerne an die Gemeindezweigstelle wenden (056 269 12 28).

Gemeinde Böttstein - Naturnah. Unternehmerisch. Lebenswert.