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Aufgrund der neuen Zinsregelung 2014 (Wegfall Skonto-Offerte) mussten die Formulare für die "Provisorischen Steuerrechnungen" angepasst werden. Dabei wurde der Hinweis auf den Vergütungszins für Vorauszahlungen versehentlich unterdrückt. Auf den künftigen provisorischen Rechnungen wird der Hinweis angebracht.

Im Rahmen der Sparmassnahmen und in Anbetracht des sehr bescheidenen Vergütungszinses von 0,1 % für Vorauszahlungen hat das kantonale Steueramt nach Rücksprache mit einzelnen Gemeinden entschieden, auf das Info-Blatt zur provisorischen Steuerrechnung 2016 zu verzichten.

Die Frage der Vergütungs- und Verzugszinsen und deren Höhe wurden verschiedentlich in der Presse thematisiert, u.a. auch mit einem Beitrag in der Tagesschau. Das kantonale Steueramt beurteilt die Informationsverbreitung, insbesondere auch aufgrund des marginalen Zinssatzes für Vorauszahlungen, als ausreichend. Möglicherweise wurde die Bedeutung des Hinweises jedoch unterschätzt.

Weitere Infos sind unter „www.ag.ch/steuern > TOP THEMA > Vorauszahlungszins 2016“erhältlich.

 

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Vergütungszins für Vorauszahlungen

Donnerstag, 10. März 2016

Aufgrund der neuen Zinsregelung 2014 (Wegfall Skonto-Offerte) mussten die Formulare für die "Provisorischen Steuerrechnungen" angepasst werden. Dabei wurde der Hinweis auf den Vergütungszins für Vorauszahlungen versehentlich unterdrückt. Auf den künftigen provisorischen Rechnungen wird der Hinweis angebracht.

Im Rahmen der Sparmassnahmen und in Anbetracht des sehr bescheidenen Vergütungszinses von 0,1 % für Vorauszahlungen hat das kantonale Steueramt nach Rücksprache mit einzelnen Gemeinden entschieden, auf das Info-Blatt zur provisorischen Steuerrechnung 2016 zu verzichten.

Die Frage der Vergütungs- und Verzugszinsen und deren Höhe wurden verschiedentlich in der Presse thematisiert, u.a. auch mit einem Beitrag in der Tagesschau. Das kantonale Steueramt beurteilt die Informationsverbreitung, insbesondere auch aufgrund des marginalen Zinssatzes für Vorauszahlungen, als ausreichend. Möglicherweise wurde die Bedeutung des Hinweises jedoch unterschätzt.

Weitere Infos sind unter „www.ag.ch/steuern > TOP THEMA > Vorauszahlungszins 2016“erhältlich.

 

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