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Wohnsitzwechsel, Adressänderungen
Zu- und Wegzüge sind innert 14 Tagen
persönlich der Einwohnerkontrolle zu melden.
Vorzulegen sind bei der Anmeldung folgende Papiere (für alle
Familienmitglieder):
Schweizer:
Heimatschein, Familienbüchlein, Mietvertrag,
Krankenkassen-Versicherungsausweis
Ausländer:
Pass oder Personalausweis, Ausländerausweis,
Mietvertrag, Krankenkassen-Versicherungsausweis
Umzüge innerhalb der Gemeinde sind ebenfalls meldepflichtig.
Pässe und Identitäts-Karten
Das Wichtigste in Kürze:
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Identitätskarte |
Pass 10
biometrisch |
Provisorischer
Pass |
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| Gültigkeit |
Erwachsene |
10 Jahre |
10 Jahre |
1 Jahr |
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Minderjährige |
5 Jahre |
5 Jahre |
1 Jahr |
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| Preis (CHF) |
Erwachsene |
70.00 |
145.00 |
100.00 |
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Minderjährige |
35.00 |
65.00 |
100.00 |
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Gemeinsamer Antrag für Pass
10
und ID |
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Erwachsene |
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158.00 |
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Minderjährige |
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78.00 |
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Pass 10 Antragsverfahren
Der neue elektronische Pass10 kann nicht mehr bei der Einwohnerkontrolle der
Gemeinde, sondern muss zwingend beim Passamt, Bleichemattstrasse 1, in Aarau
beantragt werden. Der Antrag ist entweder direkt telefonisch beim Passamt (062
835 19 28) oder via Internet
www.schweizerpass.ch möglich. Nach Bestätigung des Termins ist die
persönliche Vorsprache am Schalter des Passamtes in Aarau erforderlich.
Bei der
persönlichen Vorsprache ist der zu ersetzende Ausweis (Pass / Id-Karte)
vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen
Polizeistelle zu melden. Die Verlustanzeige muss ebenfalls bei der
Antragstellung vorgelegt werden.
Kinder,
Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp.
gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss.
Es besteht die Möglichkeit, bei der
Vorsprache ein digitales Foto mitzubringen, welches den bundesrechtlichen
Anforderungen entspricht. Erfüllt das mitgebrachte Foto die Anforderungen nicht,
wird durch das Passamt vor Ort ein normenkonformes Foto erstellt. Die Gebühr
kann bei einem mitgebrachten Foto nicht reduziert werden.
Provisorischer Pass
In dringenden Fällen kann beim Passamt
Aarau ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine
Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder
abzugeben. Für
Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte
erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft, Konsulat).
Foto für Identitätsarte
1 aktuelle Passfoto pro Antrag. Seit 1.1.2007 werden an die
Fotos höhere Anforderungen gestellt. Wir empfehlen allen Antragstellern,
Fotos vom Fotografen herstellen zu lassen. Dieser kennt die Normen. Anträge, die
nicht den Vorschriften entsprechen, werden von der Ausstellungsbehörde
zurückgewiesen. Die neue Fotomuster-Tafel ist im Internet unter
www.schweizerpass.ch publiziert.
Alte Ausweise
Die aktuellen Pässe 03 und 06 sowie die Identitätskarten
behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Für Reisen in gewisse Staaten
gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen
Behörden des Ziellandes (Botschaft, Konsulat).
Verlängerungen
Die Verlängerung von Pässen ist nicht mehr möglich.
Fristen
Prüfen Sie rechtzeitig vor Auslandreisen und Ferien die Gültigkeit Ihrer Ausweise. Die Ausstellungsfrist beträgt bei
Identitätskarten und Pässen 10 Arbeitstage ab Genehmigung des
Antrags.
Reisen in die USA
Wer einen Pass 03 mit Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2006 oder einen
biometrischen Pass (Pass 06) besitzt, kann visumsfrei in die USA einreisen.
Neu sind ab 12. Januar 2009 Reisende in die USA im Rahmen des Progamms
für visumsfreies Reisen (Visa Waiver Programm) verpflichtet, eine elektronische
Reisegenehmigung via Internet zu beantragen (ESTA Electronic System for Travel
Authorization). Dieses Verfahren ist anzuwenden, wenn die Reisedauer bis
max. 90 Tage beträgt. Ein Aufenthalt über 90 Tage
erfordert ein Visum. Ausgenommen von diesem Registrierungsverfahren sind nur
jene Personen, die über ein gültiges Visum in die USA
verfügen.
Die Behörden empfehlen, die Reisegenehmigung möglichst frühzeitig zu beantragen.
Informationen zum Registrierungs- und Genehmigungsverfahren erhalten Sie bei
allen Reisebüros oder unter
www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home/aktuell.html.
Den deutschrachigen Registrierungsantrag
finden Sie unter folgender Adresse:
https:/esta.cbp.dhs.gov/esta/.
Links - Auskünfte
Gratishotline
0800 820 008
www.schweizerpass.ch
Verlust
Bei Verlust eines Ausweises (Pass und ID-Karte)
ist bei der Antragstellung für das
Ersatzpapier die Verlustanzeige der Kantonspolizei vorzulegen.
Unterschrift
Grundsätzlich muss der Antrag persönlich gestellt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung
des Inhabers der elterlichen Sorge notwendig.
Wohnsitzbescheinigungen, Heimatausweise
Wohnsitzbescheinigungen und Heimatausweise können direkt bei der
Einwohnerkontrolle oder über den Online-Schalter der
Gemeinde Böttstein
bestellt werden.
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