GEMEINDE  BÖTTSTEIN

                 Feiertage
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MERKBLATT

über die Feiertagsregelung

(gültig nur für die Gemeinde Böttstein)


 

Feiertage, die den Sonntagen gleichgestellt sind und an denen nicht gearbeitet werden darf:

(Arbeitsgesetz mit VO)

Neujahr 1.1.
Berchtoldstag 2.1.
Karfreitag -
Auffahrt Donnerstag im Mai
Fronleichnam Donnerstag im Juni
Bundesfeiertag 1.8.
Allerheiligen 1.11.
Weihnachten 25.12.
Stephanstag 26.12.

Fallen der Weihnachtstag und der Neujahrstag auf einen Freitag oder Montag, so gelten der Stephanstag und der Berchtoldstag als Werktage
(Kant. Vollziehungsverordnung (VVO) zum Arbeitsgesetz, § 9, Abs 2).

 

 

An folgenden Tagen darf gearbeitet werden:

Ostermontag -
Pfingstmontag -
Maria Himmelfahrt 15.8.
Maria Empfängnis 8.12.
1. Mai (Tag der Arbeit)  

 

 

ACHTUNG

Die vorstehende Feiertagsregelung gilt nur für die Gemeinde Böttstein

Im Bezirk Zurzach ist die Regelung in den meisten Gemeinden ungefähr gleich (jeweilige Gemeinde direkt anfragen)

Andere Bezirke = andere Regelungen