GEMEINDE
BÖTTSTEIN
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MERKBLATT über die Feiertagsregelung (gültig nur für die Gemeinde Böttstein)
Feiertage, die den Sonntagen gleichgestellt sind und an denen nicht gearbeitet werden darf: (Arbeitsgesetz mit VO)
Fallen der
Weihnachtstag und der Neujahrstag auf einen Freitag oder Montag, so gelten der
Stephanstag und der Berchtoldstag als Werktage
An folgenden Tagen darf gearbeitet werden:
ACHTUNG Die vorstehende Feiertagsregelung gilt nur für die Gemeinde Böttstein Im Bezirk Zurzach ist die Regelung in den meisten Gemeinden ungefähr gleich (jeweilige Gemeinde direkt anfragen) Andere Bezirke = andere Regelungen
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