Adressänderung


Adressänderung
Anmeldungen, Abmeldungen und Umzüge müssen innert 14 Tagen ab Ereignisdatum der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
 
Sie können die Adressänderung entweder persönlich vornehmen oder in den meisten Fällen auch online via eUmzug  melden.
 
Anmelden / Zuzug
Bevor Sie sich in der Gemeinde Böttstein anmelden können, müssen Sie sich bei der vorherigen Wohngemeinde abmelden.
Wir bitten Sie, zur Anmeldung folgende Unterlagen mitzubringen:
 
Schweizer Staatsangehörige
• Heimatschein
• Mietvertrag / Untermietvertrag
• Krankenkassenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice
• evtl. Familienbüchlein oder Eheschein und Geburtsscheine der Kinder
• evtl. Scheidungsurteil mit Entscheid über die elterliche Sorge der Kinder
 
ausländische Staatsangehörige
• Pass oder ID-Karte
• Mietvertrag / Untermietvertrag
• Abmeldebestätigung (auch bei Zuzug aus dem Ausland)
• evtl. Krankenkassenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice
• evtl. Ausländerausweis
• evtl. Familienbüchlein oder Eheschein und Geburtsscheine der Kinder
• evtl. Scheidungsurteil mit Entscheid über die elterliche Sorge der Kinder
 
zusätzlich bei Zuzug aus dem Ausland oder einem anderen Kanton
• Arbeitsvertrag
• 1 aktuelle Passfoto (für EU-/EFTA-Bürger)
• evtl. Einreiseerlaubnis des Amts für Migration und Integration des Kantons Aargau
 
Abmelden / Wegzug
Für die Abmeldung benötigen wir Ihre die neue Adresse und das Wegzugsdatum sowie von ausländischen Staatsangehörigen zusätzlichen den Ausländerausweis.
 
Schweizer Staatsangehörigen wird bei der Abmeldung der Heimatschein ausgehändigt, welcher am neuen Wohnort wieder hinterlegt werden muss.
 
Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, sich ca. 1 Monat vor der Ausreise mit unserem Steueramt in Verbindung zu setzen.
 
Umzug
Für den Umzug benötigen wir Ihre neue Adresse, das Umzugsdatum sowie Ihren neuen Miet- oder Untermietvertrag.
 
Wochenaufenthalt
Wenn Sie sich vorübergehend in der Gemeinde Böttstein aufhalten (mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr) und regelmässig zu Ihren Angehörigen zurückkehren, müssen Sie sich hier als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter registrieren.
 
Für die Anmeldung benötigen Ihren Heimatausweis (stellt Ihre Wohngemeinde aus) und Ihren Miet- oder Untermietvertrag.
 
Geben Sie den Wochenaufenthalt auf, müssen Sie uns dies melden. Wir händigen Ihnen dann Ihren Heimatausweis aus, welchen Sie Ihrer Wohngemeinde wieder zurückgeben müssen.

 

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