Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Für eine Adressauskunft werden folgende Unterlagen benötigt:
Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von Fr. 20.00 zuzüglich Porto von Fr. 5.00 erhoben. Telefonische Auskünfte und Auskünfte für kommerzielle Zwecke können nicht erteilt werden.