Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Für eine Adressauskunft werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessensnachweis
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert

Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von Fr. 20.00 zuzüglich Porto von Fr. 5.00 erhoben. Telefonische Auskünfte und Auskünfte für kommerzielle Zwecke können nicht erteilt werden.

Gemeinde Böttstein - Naturnah. Unternehmerisch. Lebenswert.