GEMEINDE
BÖTTSTEIN
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Abteilung Steuern / Auskünfte
Das Gemeindesteueramt bereitet die Veranlagungen vor, errechnet die
Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen sowie
Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde der
Gemeinde, das Steuerregister und die notwendigen Kontrollen. Zu den Aufgaben
gehört im weitern das Führen der notwendigen Register und Kontrollen, der
jährliche Versand der Formulare, deren Eingang registrieren und überwachen,
die Steuererklärungen auf formelle Vollständigkeit und materielle Richtigkeit
prüfen und fehlende Beweismittel einfordern. Im Weiteren obliegt ihm die
Aufbewahrung der Steuerakten und die Protokollführungen über die Sitzungen der
Steuerkommission. Gemeindesteuerbehörden Die Veranlagungsbehörde In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer eine Steuerkommission bestellt. Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär oder der kantonalen Steuerkommissärin sowie dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation. Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission: Organisation der Steuerkommission Die Steuerkommission ist eine Kollegialbehörde und besteht aus fünf Mitgliedern. Bei der Wahl der Mitglieder sind die verschiedenen Erwerbsgruppen angemessen zu berücksichtigen. Die Protokollführung obliegt der Abteilung Steuern. Zusammensetzung und Wahl: Die Steuerkommission besteht aus:
Die Gemeindeschätzungsbehörde Die Gemeindeschätzungsbehörde erhebt die Grundlagen für die Festsetzung der Vermögenssteuerwerte und der Eigenmietwerte der in der Gemeinde gelegenen Grundstücke und Liegenschaften. Sie wird aus Mitgliedern des Kantons und der Gemeinde gebildet. Die Schätzungen werden von einer Zweierdelegation vorgenommen, der je ein Mitglied des Kantons und der Gemeinde angehört. Der Regierungsrat wählt als Vertretung des Kantons ausgewiesene Fachleute.
Der Gemeinderat bestimmt die Vertretung der Gemeinde Formular-Bestellung
Für die Bestellung von Steuerformularen benützen Sie direkt unseren
Vom Kantonalen Steueramt wird die Software "Easy Tax" zum Ausfüllen der
Steuererklärung zur Verfügung gestellt. Diese CD-Rom kann kostenlos beim Gemeindesteueramt
(persönlich oder via Online-Schalter) bezogen werden. Links
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