GEMEINDE  BÖTTSTEIN

                 Steuern
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Abteilung Steuern / Auskünfte

Susanne Hofstadt Abteilungsleiterin susanne.hofstadt@boettstein.ch
056  269 12 34
Corinne Keller Sachbearbeiterin corinne.keller@boettstein.ch
056  269 12 32


Aufgaben des Gemeindesteueramtes

Das Gemeindesteueramt bereitet die Veranlagungen vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen sowie Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde der Gemeinde, das Steuerregister und die notwendigen Kontrollen. Zu den Aufgaben gehört im weitern das Führen der notwendigen Register und Kontrollen, der jährliche Versand der Formulare, deren Eingang registrieren und überwachen, die Steuererklärungen auf formelle Vollständigkeit und materielle Richtigkeit prüfen und fehlende Beweismittel einfordern. Im Weiteren obliegt ihm die Aufbewahrung der Steuerakten und die Protokollführungen über die Sitzungen der Steuerkommission.
Damit diese vielfältigen Aufgaben erfüllt werden können, muss das Personal der Abteilung Steuern über eine grosse Fachkompetenz in allen Bereichen des Steuerwesens verfügen.

Gemeindesteuerbehörden

Die Veranlagungsbehörde

In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer eine Steuerkommission bestellt.

Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär oder der kantonalen Steuerkommissärin sowie dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation.

Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission:
a) in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen;
b) in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat; oder
c) wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt

Organisation der Steuerkommission

Die Steuerkommission ist eine Kollegialbehörde und besteht aus fünf Mitgliedern. Bei der Wahl der Mitglieder sind die verschiedenen Erwerbsgruppen angemessen zu berücksichtigen. Die Protokollführung obliegt der Abteilung Steuern.

Zusammensetzung und Wahl: Die Steuerkommission besteht aus:

  • 1 Kantonaler Steuerkommissär oder Kantonale Steuerkommissärin
  • dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung Steuern
  • Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen der Einwohnergemeinde
    (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied). 

Die Gemeindeschätzungsbehörde

Die Gemeindeschätzungsbehörde erhebt die Grundlagen für die Festsetzung der Vermögenssteuerwerte und der Eigenmietwerte der in der Gemeinde gelegenen Grundstücke und Liegenschaften.

Sie wird aus Mitgliedern des Kantons und der Gemeinde gebildet. Die Schätzungen werden von einer Zweierdelegation vorgenommen, der je ein Mitglied des Kantons und der Gemeinde angehört.

Der Regierungsrat wählt als Vertretung des Kantons ausgewiesene Fachleute. Der Gemeinderat bestimmt die Vertretung der Gemeinde

Formular-Bestellung

Für die Bestellung von Steuerformularen benützen Sie direkt unseren 
Online-Schalter Steuern

Vom Kantonalen Steueramt wird die Software "Easy Tax" zum Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung gestellt. Diese CD-Rom kann kostenlos beim Gemeindesteueramt (persönlich oder via Online-Schalter) bezogen werden.

Links

Kantonales Steueramt Aarau
Online-Steuerberechnung
Kurslisten für Wertpapiere