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Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.
Unter Einzelanlässen sind Dorffeste, Musk- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys etc. zu verstehen.
Ab 1. März 2018 erteilt neu die Gemeinde und nicht mehr der Kanton diese Kleinhandelsbewilligung.
Das Vorgehen für Gesuchsteller bleibt unverändert. Auf der Homepage des Amts für Verbraucherschutz kann das Gesuchsformular ausgefüllt und online übermittelt werden.
Eine Kopie des Gesuchs ist per Post oder E-Mail an die Gemeindekanzlei Böttstein zuzustellen. Diese erteilt dann die Bewilligung und erhebt die Abgaben und Gebühren. Das Gesuch muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass gestellt werden.
Auskünfte erteilt Ihnen die Gemeindekanzlei Böttstein, Gemeindeschreiber-Stv. Manuel Gangel.
Link Formular
Link Merkblatt 24 / Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken
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Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.
Unter Einzelanlässen sind Dorffeste, Musk- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys etc. zu verstehen.
Ab 1. März 2018 erteilt neu die Gemeinde und nicht mehr der Kanton diese Kleinhandelsbewilligung.
Das Vorgehen für Gesuchsteller bleibt unverändert. Auf der Homepage des Amts für Verbraucherschutz kann das Gesuchsformular ausgefüllt und online übermittelt werden.
Eine Kopie des Gesuchs ist per Post oder E-Mail an die Gemeindekanzlei Böttstein zuzustellen. Diese erteilt dann die Bewilligung und erhebt die Abgaben und Gebühren. Das Gesuch muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass gestellt werden.
Auskünfte erteilt Ihnen die Gemeindekanzlei Böttstein, Gemeindeschreiber-Stv. Manuel Gangel.
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Link Merkblatt 24 / Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken