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Die Steuererklärungen werden Ende Januar verschickt. Die Einreichungsfrist für unselbständig Erwerbende wurde wie bisher auf den 31. März 2026 festgelegt.

Ab diesem Jahr steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden. Die Integration ins Smart Service Portal und die Anmeldung über den Authentifizierungsdienst AGOV sorgen für einen optimierten und geschützten Prozess. Für Personen, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papierform einreichen möchten, bleibt diese Möglichkeit weiterhin bestehen.

Die Abteilung Steuern ist dankbar, wenn die Belege zum Wertschriftenverzeichnis in chronologischer Reihenfolge direkt dem Wertschriftenverzeichnis zugeordnet werden. Die Prüfung kann dann speditiver erfolgen. Sämtlich eingereichten Belege inkl. Steuererklärungen werden nach dem erfolgreichen Scanning direkt der Aktenvernichtung zugeführt. Es sind daher nur Belegkopien und diese in einwandfreier Qualität (gut lesbar) einzureichen.

Auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) besteht die Möglichkeit, online eine Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung zu beantragen. Ab Ende Januar kann die Fristerstreckung unter Angabe der Adressnummer, Name und Vorname sowie Geburtsdatum beantragt werden. Die Abteilung Steuern steht für weitere Auskünfte zur Verfügung

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Informationen zur Steuererklärung 2025

Mittwoch, 28. Januar 2026

Die Steuererklärungen werden Ende Januar verschickt. Die Einreichungsfrist für unselbständig Erwerbende wurde wie bisher auf den 31. März 2026 festgelegt.

Ab diesem Jahr steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden. Die Integration ins Smart Service Portal und die Anmeldung über den Authentifizierungsdienst AGOV sorgen für einen optimierten und geschützten Prozess. Für Personen, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papierform einreichen möchten, bleibt diese Möglichkeit weiterhin bestehen.

Die Abteilung Steuern ist dankbar, wenn die Belege zum Wertschriftenverzeichnis in chronologischer Reihenfolge direkt dem Wertschriftenverzeichnis zugeordnet werden. Die Prüfung kann dann speditiver erfolgen. Sämtlich eingereichten Belege inkl. Steuererklärungen werden nach dem erfolgreichen Scanning direkt der Aktenvernichtung zugeführt. Es sind daher nur Belegkopien und diese in einwandfreier Qualität (gut lesbar) einzureichen.

Auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) besteht die Möglichkeit, online eine Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung zu beantragen. Ab Ende Januar kann die Fristerstreckung unter Angabe der Adressnummer, Name und Vorname sowie Geburtsdatum beantragt werden. Die Abteilung Steuern steht für weitere Auskünfte zur Verfügung


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