Die wichtigsten Informationen zur Prämienverbilligung 2021 in Kürze:
- Online-Anmeldeverfahren
- Wer keinen Internetzugang hat, kann sich an die Gemeindezweigstelle wenden.
- Es wurden im September 2020 Schreiben von der SVA Aargau an Personen mit möglichem Anspruch versendet.
- Das Schreiben enthält einen Link und Code für das Online-Anmeldeverfahren.
- Falls jemand bis zum 30. September 2020 kein Schreiben erhalten hat, kann ab Oktober 2020 direkt via www.sva-ag.ch einen Code beantragen.
- Für einen Antrag benötigt man die Personendaten und die Sozialversicherungsnummer.
- Der Antrag muss innert 6 Wochen nach Erhalt des Codes gestellt werden – andernfalls verfällt der Code und es muss ein neuer Code beantragt werden.
- In jedem Fall ist ein Antrag bis spätestens Ende Jahr einzureichen.
- Bei Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen teilen Sie dies per Änderungsformular der SVA Aargau mit (www.sva-ag.ch/aenderungsantrag).