Die Fernwärmeversorgung Böttstein FWB ist ein eigenständiger Betrieb der Einwohnergemeinde. Sie liefert saubere und ständig verfügbare Wärme zu fairen Preisen in die Liegenschaften und Betriebe. Die FWB betreibt ein eigenes Ortsnetz mit Vorlauf und Rücklauf sowie einer Leckageüberwachung. - Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle.
Betreiber des überregionalen Hauptnetzes und verantwortlich für die Wärmegewinnung und Lieferung an die Ortsnetze ist die Refuna AG. Die Einwohnergemeinde Böttststein ist Aktionärin und bezieht Wärme. Mit der Refuna AG bestehen Verträge für die Zusammenarbeit und den Wärmebezug. - Wärmeproduzent ist die Axpo AG, Kernkraftwerk Beznau.
Bauverwaltung
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
Tel. +41 56 269 12 26
Pikett-Nummer für Notfälle ausserhalb Bürozeit Tel. +41 76 419 85 57
Vor der Installation der Hausstation ist die Freigabe durch die Fernwärmeversorgung Böttstein erforderlich. Zu diesem Zweck ist rechtzeitig das Datenformular zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Dieses kann online ausgefüllt werden (s. unten stehender Link).
Planen Sie eine Sanierung Ihrer bisherigen Heizungsanlage, eine Modernisierung Ihrer Gebäudehülle? Das Förderprogramm Energie des Kanton Aargau wird im Jahr 2025 mit wenigen Anpassungen weitergeführt.
Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch den Anschluss an ein Wärmenetz, in unserer Gemeinde die Refuna AG, erhalten Sie bei einer Anschlussleistung 70kW einen Beitrag von Fr. 6'000.00.- plus Fr. 20.00.- pro kW. Bei einer Anschlussleistung von 70 kW sind es Fr. 16'000.00- plus Fr. 80.00.- pro kW. (Stand Januar 2025). Der Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen oder dezentralen fossilen Heizungen wird bis zu einer Energiebezugsfläche (EBF) von 250 m2 pauschal mit Fr. 15'000.00.- gefördert, darüber mit Fr. 60.00/m2 EBF. (alle Angaben ohne Gewähr)
Möchten Sie wissen, wie Sie bei der Beantragung des Fördergesuchs vorzugehen haben? Auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie eine Antwort unter https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/energie/foerderung.
Fördergelder können nur beim Kanton beantragt werden, nicht bei der Gemeinde. Der Bauherr ist in der Verantwortung den Heizungsinstallateur/Heizungstechniker mit der Einholung der Genehmigung von Fördergelder, vor dem Baustart, zu beauftragen.
Weitere Informationen entnehmen Sie auch der Broschüre des Kantons Energieberatung AARGAU Förderprogramm
Bildnachweise
"Katze" CC BY-SA 2.0 www.flickr.com/warper
Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
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Fax +41 56 269 12 23
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Montag | 8.00 – 11.30 Uhr | 13.30 – 18.30 Uhr |
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Dienstag | 8.00 – 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen |
Mittwoch | 8.00 – 11.30 Uhr | 13.30 – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 – 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen |
Freitag | 7.00 – 14.00 Uhr | durchgehend |