Gemeindeschätzungsbehörde

Die Gemeindeschätzungsbehörde erhebt die Grundlagen für die Festsetzung der Vermögenssteuerwerte und der Eigenmietwerte der in der Gemeinde gelegenen Grundstücke und Liegenschaften.

Sie wird aus Mitgliedern des Kantons und der Gemeinde gebildet. Die Schätzungen werden von einer Zweierdelegation vorgenommen, der je ein Mitglied des Kantons und der Gemeinde angehört.

Der Regierungsrat wählt als Vertretung des Kantons ausgewiesene Fachleute. Der Gemeinderat bestimmt die Vertretung der Gemeinde.

Gemeinde Böttstein - Naturnah. Unternehmerisch. Lebenswert.