Todesfälle und Bestattungen

Während den ordentlichen Bürostunden Gemeindehaus:
+41 56 269 12 20    

Über Weihnachten/Neujahr, Ostern, Pfingsten: Pikettnummer auf Anrufbeantworter unter Telefon-Nummer:
+41 56 269 12 20

Die Angehörigen werden gebeten, bei einem Todesfall innert 3 Tagen mit der Gemeindekanzlei Kontakt aufzunehmen bezüglich Regelung des Todesfalls. Bitte bringen Sie, falls vorhanden, die ärztliche Todesbescheinigung, das Familienbüchlein und, bei Rentenzahlung, Angaben der Ausgleichskasse mit.

 

 

Gemeinde Böttstein - Naturnah. Unternehmerisch. Lebenswert.