Vermieter von Wohnungen und Zimmern sind verpflichtet, den Gemeinden Vermietungen von mehr als 3 Monaten Dauer zu melden. Auch Auszüge müssen den Gemeinden gemeldet werden.
Diese Meldungen können den Gemeinden auch elektronisch übermittelt werden. Das Online-Tool ist unter https://www.drittmeldung.ch/ui/ erreichbar.