Hitzewelle und Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr)

Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit, den ausbleibenden Niederschlägen und der Hitze gilt im Verbandsgebiet des Bevölkerungsschutzes Zurzibiet seit Donnerstag, 23. Juli 2026, 08.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5 "absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot".

Flyer Verhaltensempfehlungen

Feuer- und Feuerwerksverbot

Merkblatt Gefahrenstufe 5

Für das gesamte kantonsgebiet ist weiterhin noch die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Gefahr) angesetzt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

Merkblatt Gefahrenstufe 4

 

Gemeindeverwaltung / Sommeröffnungszeiten

Während den Sommerferien, vom 6. Juli 2026 bis 7. August 2026, sind die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Böttstein reduziert.

                 Montag: 8.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr / Dienstag bis Donnerstag: 8.00 - 11.30 Uhr / Freitag: 7.00 - 11.30 Uhr


Kontakt

Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
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Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch


Öffnungszeiten

Montag 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr durchgehend

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