Familienergänzende Kinderbetreuung

Seit dem Schuljahr 2018/19 hat der Gemeinderat die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder bis zur 6. Klasse der Primarschule umzusetzen. Basis bilden das von der Gemeindeversammlung genehmigte Reglement und die Richtlinien.

Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten

Für die Betreuung von Kindern bis zum Eintritt in den Kindergarten wenden Sie sich an eine anerkannte Tagesmutter oder an eine anerkannte Kindertagesstätte (Kita). Auch diese werden gemäss dem Reglement und den Richtlinien der Einwohnergemeinde Böttstein subventioniert.

Die Gemeinde Böttstein bietet dieses Betreuungsmodul nicht selber an.

Kinder im Kindergarten- und Schulalter bis zur 6. Klasse der Primarschule

Schuljahr 2024/25

Der Gemeinderat hat die Rahmenbedingungen festgelegt. Diese gelten für das ganze Schuljahr 2024/25:
  • Während den Schulwochen jeweils am kindergartenfreien Vormittag (Dienstagvormittag) von 7.00 bis 12.00 Uhr sowie am Montag-, Dienstag-, Donnerstag und Freitagmorgen 07.00 bis 08.00 Uhr und von Montag-, Dienstag-, Donnerstagnachmittag von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitagnachmittag von 13.00 bis 16.00 Uhr, unabhängig von der Anzahl Kinder.
  • Der Mittagstisch wird wie bisher während der Schulzeit immer am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag angeboten. Dies unter der Voraussetzung, dass es im Durchschnitt mindestens 6 Teilnehmende pro Tag hat.
  • Während den Schulferien finden keine Randstundenbetreuung und Mittagstisch statt.
  • Wie bisher kostet der Mittagstisch Fr. 10.00.
  • Wie bisher kostet die Randstundenbetreuung Fr. 8.00 pro Stunde
  • Die Anmeldungen für die Randstundenbetreuung und/oder den Mittagstisch gelten für 1 Semester.
  • Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit besteht für beide Angebote die Möglichkeit, Betreuungsgutscheine (Subventionen) zu beantragen.
 

Anmeldung

Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Böttstein bezogen oder hier herunter geladen werden. Anmeldeschluss ist Freitag, 17. Januar 2025


Anmeldeformular 2. Semester Schuljahr 2024/25.

 

Betreuungsgutscheine (Subventionen)

Betreuungsgutscheine sind separat zu beantragen. Das entsprechende Antragsformular kann bei der Abteilung Finanzen Böttstein bezogen oder hier herunter geladen werden.
 

Haben Sie Fragen?

Gerne steht Ihnen die Administration Mittagstisch und Randstundenbetreuung, Frau Daniela Bannwart, Mobile 078 926 40 78, E-Mail mittagstisch@boettstein.ch, zur Verfügung.
 

 

Für die Betreuung während den übrigen Zeiten vor und nach den Kindergarten- bzw. nach den Schullektionen wenden Sie sich an eine anerkannte Tagesmutter oder an eine anerkannte Kindertagesstätte (Kita).

Anspruch auf Betreuungsgutscheine

Sofern Sie Anspruch auf Betreuungsgutscheine erheben, füllen Sie bitte zusätzlich das Antragsformular zur Geltendmachung von Betreuungsgutscheinen vollständig aus und reichen es an die bezeichnete Adresse ein.

Beachten Sie bitte, dass Betreuungsgutscheine nur auf tatsächlich und berechtigt bezogene Betreuungsleistungen aufgrund von Belegen ausbezahlt werden. Die Rechnung für die Kinderbetreuung müssen Sie selber bezahlen. Sollten Sie einen Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben, wird dieser nach erfolgter Prüfung ausbezahlt.

Antragsformular zur Geltendmachung von Betreuungsgutscheinen

Sonderöffnungszeiten über die Feiertage

Die Büros und Betriebe der Gemeinde Böttstein bleiben von Montag, 23. Dezember 2024, bis Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen.

Für Notfälle besteht ein Pikettdienst unter Mobile 076 269 84 44 zur Verfügung.


Kontakt

Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
Google Maps

Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch


Öffnungszeiten

Montag 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr durchgehend

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